Geschäftsordnung

 

Geschäftsordnung der vhs Adelsdorf

mit Außenstellen in Hemhofen und Röttenbach in

Zusammenarbeit mit der vhs Erlangen            

 

 Büro der Volkshochschule im Rathaus Adelsdorf

Montag bis Freitag 08:15 - 12:00 Uhr

Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf
Telefon 09195/9432- 400, PC Fax 09195/9432- 500

E-Mail: vhs@adelsdorf.de

www.vhs-adelsdorf.de

 

Anmeldung

Schriftlich per Post, Fax, E-Mail, Internetseite der vhs, Briefkasteneinwurf oder persönlich im Büro der vhs. Bitte füllen Sie hierzu vollständig das Anmeldeformular der vhs Adelsdorf aus und geben es bei der vhs spätestens eine Woche vor Kursbeginn ab.

Für die fälligen Entgelte erteilen Sie der vhs Adelsdorf eine einmalige Abbuchungsermächtigung (Lastschriftverfahren) und ein SEPA Mandat (wenn noch keines vorliegt). Der Betrag wird nur bei Zustandekommen des Kurses abgebucht.

Bitte beachten Sie: Kosten, die durch fehlerhafte Kontoangaben der Teilnehmer/-innen, ungerechtfertigten Widerruf oder nicht ausreichende Kontendeckung entstehen, gehen zu Lasten der Kontoinhaber/-innen. Bei Rücklastschriften, die der Teilnehmer zu vertreten hat, werden die Bankgebühren in Rechnung gestellt.

 
Ihre Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und nicht bestätigt. Sie werden nur benachrichtigt, wenn die Veranstaltung belegt ist, nicht stattfindet oder sich Änderungen ergeben.

Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt 2014 die Einzugsermächtigung. Ohne ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat dürfen ab Februar 2014 keine Abbuchungen per Lastschrift vorgenommen werden. Liegt der Gemeinde Adelsdorf noch kein SEPA-Lastschriftmandat von der/dem Kontoinhaber/in für die Abbuchung von vhs-Entgelten vor, benötigen wir unbedingt ein solches, wenn das Lastschriftverfahren genutzt wird. Bitte verwenden Sie hierzu den Vordruck „Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA Lastschriftmandats“ der Gemeinde Adelsdorf.

 Bankverbindungen


Sparkasse Höchstadt

Kto. 430 152 017 BLZ 763 515 60

IBAN DE65763515600430152017

BIC BYLADEM1HOS

 

Raiffeisenbank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach

Kto. 320 21 86 BLZ 763 600 33

IBAN DE46763600330003202186

BIC GENODEF1ER

 

Bescheinigung

Auf Wunsch wird eine Bescheinigung über die Teilnahme nach Beendigung des Kurses von der Volkshochschule ausgestellt.

 

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur zur Abwicklung des Unterrichtsbetriebes und zur Erstellung der im Erwachsenenbildungsgesetz geforderten Statistik verwendet.

 

Entgelt

Für die Veranstaltungen der vhs ist in der Regel ein Entgelt zu zahlen. Die jeweiligen Entgelte sind bei der Kursausschreibung angegeben. Wenn sich nicht genügend Teilnehmer/innen für einen Kurs angemeldet haben, bemühen wir uns, den Kurs trotzdem durchzuführen; allerdings muss dann entweder aufgezahlt oder die Anzahl der Unterrichtseinheiten gekürzt werden. Beide Regelungen werden nur mit Ihrem Einverständnis getroffen. Ist beides nicht möglich, wird der Kurs abgesagt. Absprache in der ersten Stunde mit dem Dozenten oder telefonisch über die Geschäftsstelle der vhs.

 

Fälligkeit der vhs-Entgelte

Die vhs-Entgelte werden nach Kursbeginn fällig und am 15. abgebucht bzw. müssen bis zu diesem Tag auf das Konto der Gemeinde Adelsdorf mit Angabe der Kursnummer eingegangen sein. Bei eintägigen Veranstaltungen ebenfalls am 15. eines Monats.  Fällt das Fälligkeitsdatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Abbuchung am folgenden Werktag.

 

Ferien

Während der Schulferien, an gesetzlichen Feiertagen und an schulfreien Tagen finden in der Regel keine Kurse statt.

 

Ermäßigungen

Die Gebühren sind bei der jeweiligen Veranstaltung vermerkt und ermäßigen sich jeweils um 20 % für:

· Schüler/innen, Student/innen, Auszubildende

· Bezieher von Arbeitslosengeld

· Schwerbehinderte (mit Ausweis)

Die Ermäßigung wird nur gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises bei der Anmeldung gewährt. Bei schriftlicher Anmeldung genügt die Kopie. Ermäßigung pro Kurs ist nur einmal möglich. Umlagen (z.B. Materialkosten) sind voll zu entrichteten.

Keine Ermäßigung gibt es bei Wochenend- oder Tagesseminaren, Kinderkursen und Vorträgen.

 

Hausordnung

Die Teilnehmer/innen haben sich an die in den gemeindlichen Einrichtungen geltenden Hausordnungen zu halten. Anordnungen durch den Schulleiter oder den/die zuständige/n Hausmeister/in sind unbedingt Folge zu leisten. Das Rauchen in den Unterrichtsräumen ist nicht erlaubt.

 

Haftung

Die Gemeinde übernimmt für die Teilnehmer/innen aller Volkshochschul-Veranstaltungen die Haftung für Unfälle nur im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung, besonders für Beschädigungen oder Abhandenkommen von Gegenständen, ist ausgeschlossen. Für Personen- und Sachschäden, die den Teilnehmer/innen durch Dritte zugefügt werden, haften die Gemeinden nicht. Eigenschäden bei Gymnastik- und Bewegungskursen sind nicht versichert. Die Teilnehmer/innen haften für Schäden, die sie verschulden, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.


Kursabsagen und Änderungen

Wenn sich nicht genügend Teilnehmer/innen für einen Kurs angemeldet haben, bemühen wir uns, den Kurs trotzdem durchzuführen; allerdings muss dann entweder aufgezahlt oder die Anzahl der Unterrichtseinheiten gekürzt werden. Beide Regelungen werden nur mit Ihrem Einverständnis getroffen. Ist beides nicht möglich, wird der Kurs abgesagt. Absprache in der ersten Stunde mit dem Dozenten oder telefonisch über die Geschäftsstelle.

Wird ein Kurs z. B. wegen Erkrankung des Dozenten abgebrochen, erfolgt eine anteilige Erstattung der Kursgebühren nur, wenn weniger als die Hälfte des Kurses stattgefunden hat.

Bei überraschendem Kursausfall werden die Teilnehmer nach Möglichkeit von der Geschäftsstelle der VHS verständigt. Ein Anspruch auf Verständigung besteht nicht.

Materialkosten/Nebenkosten

Bei den im Programm angegebenen Kursgentgelten sind die Materialkosten nicht enthalten, sondern gesondert angegeben. Die Materialkosten sind in der ersten Kursstunde bar beim Dozenten zu entrichten.

 Programm

Das Wintersemester umfasst den Zeitraum September bis Februar.

Das Sommersemester umfasst den Zeitraum März bis Juli.

 

Rücktritt

Rücktritt von Veranstaltungen ist nur bis eine Woche vor Kursbeginn möglich. Nach Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt nur bei Krankheit gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist erst ab einem Betrag von über 5,00 Euro möglich.

Bei Rücktritt wegen nachträglicher Änderung von Zeit und Ort der Veranstaltung durch die Volkshochschule werden bereits gezahlte Kursgebühren voll erstattet.

Ein Kursrücktritt muss der VHS Geschäftsstelle gemeldet werden, eine Abmeldung bei der Kursleitung genügt nicht.

 

Teilnahme

Mit Ihrer Anmeldung geben Sie Ihr Einverständnis zur Bezahlung der Gebühren. Ein regelmäßiger Besuch des Kurses wird vorausgesetzt.

 

Teilnehmerzahl

Für die Kurse sind eine Mindest- und eine Höchstteilnehmerzahl vorgesehen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, bemühen wir uns trotzdem, den Kurs durchzuführen, allerdings muss dann entweder aufgezahlt werden oder die Anzahl der Unterrichtseinheiten wird gekürzt.