Geschäftsordnung
Geschäftsordnung der vhs Adelsdorf mit Außenstellen in Hemhofen und Röttenbach in Zusammenarbeit mit der vhs Erlangen
Büro der Volkshochschule im Rathaus Adelsdorf Montag bis Freitag 08:15 - 12:00 Uhr Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf E-Mail: vhs@adelsdorf.de www.vhs-adelsdorf.de
Anmeldung Schriftlich per Post, Fax, E-Mail, Internetseite der vhs, Briefkasteneinwurf oder persönlich im Büro der vhs. Bitte füllen Sie hierzu vollständig das Anmeldeformular der vhs Adelsdorf aus und geben es bei der vhs spätestens eine Woche vor Kursbeginn ab. Für die fälligen Entgelte erteilen Sie der vhs Adelsdorf eine einmalige Abbuchungsermächtigung (Lastschriftverfahren) und ein SEPA Mandat (wenn noch keines vorliegt). Der Betrag wird nur bei Zustandekommen des Kurses abgebucht. Bitte beachten Sie: Kosten, die durch fehlerhafte Kontoangaben der Teilnehmer/-innen, ungerechtfertigten Widerruf oder nicht ausreichende Kontendeckung entstehen, gehen zu Lasten der Kontoinhaber/-innen. Bei Rücklastschriften, die der Teilnehmer zu vertreten hat, werden die Bankgebühren in Rechnung gestellt. Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt 2014 die Einzugsermächtigung. Ohne ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat dürfen ab Februar 2014 keine Abbuchungen per Lastschrift vorgenommen werden. Liegt der Gemeinde Adelsdorf noch kein SEPA-Lastschriftmandat von der/dem Kontoinhaber/in für die Abbuchung von vhs-Entgelten vor, benötigen wir unbedingt ein solches, wenn das Lastschriftverfahren genutzt wird. Bitte verwenden Sie hierzu den Vordruck „Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA Lastschriftmandats“ der Gemeinde Adelsdorf. Bankverbindungen
Kto. 430 152 017 BLZ 763 515 60 IBAN DE65763515600430152017 BIC BYLADEM1HOS
Raiffeisenbank Erlangen-Höchstadt-Herzogenaurach Kto. 320 21 86 BLZ 763 600 33 IBAN DE46763600330003202186 BIC GENODEF1ER
Bescheinigung Auf Wunsch wird eine Bescheinigung über die Teilnahme nach Beendigung des Kurses von der Volkshochschule ausgestellt.
Datenschutz Personenbezogene Daten werden nur zur Abwicklung des Unterrichtsbetriebes und zur Erstellung der im Erwachsenenbildungsgesetz geforderten Statistik verwendet.
Entgelt Für die Veranstaltungen der vhs ist in der Regel ein Entgelt zu zahlen. Die jeweiligen Entgelte sind bei der Kursausschreibung angegeben. Wenn sich nicht genügend Teilnehmer/innen für einen Kurs angemeldet haben, bemühen wir uns, den Kurs trotzdem durchzuführen; allerdings muss dann entweder aufgezahlt oder die Anzahl der Unterrichtseinheiten gekürzt werden. Beide Regelungen werden nur mit Ihrem Einverständnis getroffen. Ist beides nicht möglich, wird der Kurs abgesagt. Absprache in der ersten Stunde mit dem Dozenten oder telefonisch über die Geschäftsstelle der vhs.
Fälligkeit der vhs-Entgelte Die vhs-Entgelte werden nach Kursbeginn fällig und am 15. abgebucht bzw. müssen bis zu diesem Tag auf das Konto der Gemeinde Adelsdorf mit Angabe der Kursnummer eingegangen sein. Bei eintägigen Veranstaltungen ebenfalls am 15. eines Monats. Fällt das Fälligkeitsdatum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Abbuchung am folgenden Werktag.
Ferien
Während der Schulferien, an gesetzlichen Feiertagen und an schulfreien Tagen finden in der Regel keine Kurse statt.
Ermäßigungen Die Gebühren sind bei der jeweiligen Veranstaltung vermerkt und ermäßigen sich jeweils um 20 % für: · Schüler/innen, Student/innen, Auszubildende · Bezieher von Arbeitslosengeld · Schwerbehinderte (mit Ausweis) Die Ermäßigung wird nur gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises bei der Anmeldung gewährt. Bei schriftlicher Anmeldung genügt die Kopie. Ermäßigung pro Kurs ist nur einmal möglich. Umlagen (z.B. Materialkosten) sind voll zu entrichteten. Keine Ermäßigung gibt es bei Wochenend- oder Tagesseminaren, Kinderkursen und Vorträgen.
Hausordnung Die Teilnehmer/innen haben sich an die in den gemeindlichen Einrichtungen geltenden Hausordnungen zu halten. Anordnungen durch den Schulleiter oder den/die zuständige/n Hausmeister/in sind unbedingt Folge zu leisten. Das Rauchen in den Unterrichtsräumen ist nicht erlaubt.
Haftung Die Gemeinde übernimmt für die Teilnehmer/innen aller Volkshochschul-Veranstaltungen die Haftung für Unfälle nur im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung. Eine weitergehende Haftung, besonders für Beschädigungen oder Abhandenkommen von Gegenständen, ist ausgeschlossen. Für Personen- und Sachschäden, die den Teilnehmer/innen durch Dritte zugefügt werden, haften die Gemeinden nicht. Eigenschäden bei Gymnastik- und Bewegungskursen sind nicht versichert. Die Teilnehmer/innen haften für Schäden, die sie verschulden, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Wenn sich nicht genügend Teilnehmer/innen für einen Kurs angemeldet haben, bemühen wir uns, den Kurs trotzdem durchzuführen; allerdings muss dann entweder aufgezahlt oder die Anzahl der Unterrichtseinheiten gekürzt werden. Beide Regelungen werden nur mit Ihrem Einverständnis getroffen. Ist beides nicht möglich, wird der Kurs abgesagt. Absprache in der ersten Stunde mit dem Dozenten oder telefonisch über die Geschäftsstelle. Wird ein Kurs z. B. wegen Erkrankung des Dozenten abgebrochen, erfolgt eine anteilige Erstattung der Kursgebühren nur, wenn weniger als die Hälfte des Kurses stattgefunden hat. Bei überraschendem Kursausfall werden die Teilnehmer nach Möglichkeit von der Geschäftsstelle der VHS verständigt. Ein Anspruch auf Verständigung besteht nicht. Materialkosten/Nebenkosten Bei den im Programm angegebenen Kursgentgelten sind die Materialkosten nicht enthalten, sondern gesondert angegeben. Die Materialkosten sind in der ersten Kursstunde bar beim Dozenten zu entrichten. Programm Das Wintersemester umfasst den Zeitraum September bis Februar. Das Sommersemester umfasst den Zeitraum März bis Juli.
Rücktritt Rücktritt von Veranstaltungen ist nur bis eine Woche vor Kursbeginn möglich. Nach Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt nur bei Krankheit gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist erst ab einem Betrag von über 5,00 Euro möglich. Bei Rücktritt wegen nachträglicher Änderung von Zeit und Ort der Veranstaltung durch die Volkshochschule werden bereits gezahlte Kursgebühren voll erstattet. Ein Kursrücktritt muss der VHS Geschäftsstelle gemeldet werden, eine Abmeldung bei der Kursleitung genügt nicht.
Teilnahme Mit Ihrer Anmeldung geben Sie Ihr Einverständnis zur Bezahlung der Gebühren. Ein regelmäßiger Besuch des Kurses wird vorausgesetzt.
Teilnehmerzahl Für die Kurse sind eine Mindest- und eine Höchstteilnehmerzahl vorgesehen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, bemühen wir uns trotzdem, den Kurs durchzuführen, allerdings muss dann entweder aufgezahlt werden oder die Anzahl der Unterrichtseinheiten wird gekürzt. |